AGB

 

Allen von praxis-trainings ausgeführten Leistungen liegen diese Allgemeinen Ge­schäftsbedingungen zugrunde, soweit im gegenseitigen Einvernehmen keine ab­weichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Mit Gegenzeichnung erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Geltung dieser Geschäftsbedingun­gen ausdrücklich an.

Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.


Angebote
Alle von praxis-trainings erstellten Angebote sind 14 Tage nach Zugang verbind­lich. Mündliche oder fernmündliche Angebote werden erst dann verbindlich, wenn dieses schriftlich vorliegt.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt., sofern diese nicht bereits im vereinbarten Preis offen ausgewiesen ist. Der Umfang der vereinbarten Leistungen richtet sich nach der von praxis-trainings nach Annahme übersandten Auftragsbestätigung.

Vom Auftraggeber verbindlich bestellte Leistungen einschließlich verlangter Vor­entwürfe sind zu vergüten, auch wenn sie nicht verwendet werden oder der Auf­traggeber seine Absichten ändert.

praxis-trainings ist berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftragge­ber durch Dritte zu erfüllen. Bei Seminaren und Trainings sind die Seminarbe­schreibungen, insbesondere hinsichtlich Dauer und Teilnehmerzahl, wesentlicher Vertragsbestandteil.

 

Wahrnehmung von Terminen

Nimmt der Auftraggeber einen mit praxis-trainings vereinbarten Termin (Bespre­chung, Training usw.) nicht wahr, wird für die Durchführung der geplanten Akti­vität mit dem Auftraggeber von praxis-trainings ein Ersatztermin angeboten.

Der Auftraggeber trägt die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe von 50%, wenn die Absage/Stornierung aus Gründen erfolgt, die praxis-trainings nicht zu vertreten hat. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein gerin­gerer Schaden entstanden ist.

Erfolgt die Absage/Stornierung weniger als vierzehn Tage vor dem geplanten Termin, wird die Vergütung in voller Höhe berechnet, sofern nicht der Auftragge­ber keinen oder einen geringeren Schaden nachweist.

praxis-trainings ist im Falle von Krankheit, Unfall oder sonstiger Verhinderung eines Trainers berechtigt einen Vertreter mit gleichwertiger Qualifikation mit der Durchführung zu beauftragen. Soweit das nicht möglich ist, wird der Termin zu einem späteren Zeitpunkt mit dem ursprünglichen Trainer wahrgenommen. Schadenersatzansprüche gegen praxis-trainings sind in diesen Fällen ausge­schlossen. Durch Ausfall des Termins zum vereinbarten Zeitpunkt wird die Ver­einbarung über die Durchführung nicht aufgehoben, sondern es verschiebt sich lediglich der Zeitpunkt der Durchführung.

Sollte ein Projekt insgesamt oder teilweise vorzeitig beendet werden aus Grün­den, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden zusätzlich zu den bereits er­brachten Leistungen 50% zuzüglich MwSt. der noch nicht durchgeführten Tätig­keiten gemäß Auftragsbestätigung berechnet, sofern nicht der Auftraggeber kei­nen oder einen geringeren Schaden nachweist.

 

Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung richtet sich nach den  vertraglich vereinbarten Honorarsätzen laut Auftrags­bestätigung.

Zahlungen sind sofort nach Lieferung oder Erbringung der Leistung und Ausstel­lung der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Aufträgen deren Durch- bzw. Ausführung 4 Wochen  überschreitet, werden, der geleisteten Arbeit ent­sprechend, jeweils am Monatsende Zwischenrechnungen erstellt. Ein Aufrech­nungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen und/oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

Gesondert berechnet werden, soweit nicht als Sachleistung durch den Auftragge­ber zur Verfügung gestellt:

Versand- und Verpackungskosten, Fotos, reprofähige Vorlagen und Laserdrucke, Kosten für Vervielfältigung, Kopien, Druck, Satz, Kosten für Seminartechnik so­wie deren Auf- und Abbau, Teilnehmerunterlagen für Seminare sowie Reise- und Übernachtungskosten, die zur Erledigung der Arbeiten anfallen.

 

Information durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber verpflichtet sich zu umfassender Information in allen für das jeweilige Projekt relevanten Bereichen.

 

Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht

Bis zur vollen Bezahlung bleiben die gelieferten Unterlagen aller Art, sowie Vor­schläge, Texte, Entwürfe, Konzepte usw. Eigentum von praxis-trainings.

Bei praxis-trainings verbleiben auch nach der Zahlung des Honorars alle nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragenen Schutz- und sonstige geistige Eigentumsrechte an den erbrachten Leistungen in rechtlich zulässigem Umfang. Insbesondere darf der Auftraggeber durch praxis-trainings erstellte Produkte nur für den Zweck in Anspruch nehmen, für den sie bestellt und erworben wurden.

Die Vervielfältigung von Seminarunterlagen zu anderen als zu Trainingszwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung  von praxis-trainings gestattet. praxis-trainings ist als Inhaber der Urheberrechte befugt, seine Arbeiten zu entsprechend zu kennzeich­nen und im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

Im Hinblick auf das bei praxis-trainings verbleibende Urheberrecht ist der Auf­traggeber nicht berechtigt, Vorschläge, Texte, Entwürfe usw. ohne schriftliche Zustimmung von praxis-trainings zu ändern oder zu ergänzen oder die Änderung oder Ergänzung durch einen Dritten zu veranlassen.

Es stehen praxis-trainings jeweils kostenlose Belegexemplare zu. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, als Referenzkunde von praxis-trainings genannt zu werden.

 

Aufträge an Dritte

Soweit praxis-trainings Aufträge berechtigterweise an Dritte erteilt, gelten die Dritten nicht als seine Erfüllungsgehilfen. Praxis-trainings tritt jedoch alle Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche, die ihm gegenüber Dritten zustehen, an den Auf­traggeber ab, der diese annimmt.

 

Schweigepflicht
praxis-trainings verpflichtet sich, über sämtliche ihm bekannt werdenden Einzel­heiten der Organisation, Produktion und des Vertriebes des Auftraggebers oder seiner Kunden gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, soweit diese Ein­zelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind.

 

Haftung und Lieferzeit

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen fahrlässig verspäteter Leis­tung sind ausgeschlossen.

Für die Dauer der Prüfung von Mustern, Vorlagen usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar von dem Tag der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tag des Eintreffens seiner Stellungnahme.

Für das Eigentum des Auftraggebers, insbesondere für Manuskripte, Originale und andere Vorlagen bei Transport und Aufbewahrung wird von praxis-trainings keine Haftung übernommen, es sei denn, praxis-trainings handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

 

Rechte bei Mängeln

praxis-trainings leistet für Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaf­ten von Drucksachen innerhalb von 24 Monaten nach dem Tage der Ablieferung ausschließlich in der Weise Gewähr, dass nach Wahl von praxis-trainings unent­geltlich die Ware nachgebessert oder mangelfreie Ware nachgeliefert wird. Wei­tergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

Mängel eines Teiles der Lieferung oder Leistung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung oder Leistung führen. Mängelrügen müssen spätestens in­nerhalb von fünf Tagen nach Ablieferung der Ware und bei verborgenen Mängeln spätestens innerhalb von acht Tagen nach Erkennbarkeit des Mangels gegenüber praxis-trainings schriftlich geltend gemacht werden. Bei schuldhaftem Versäumen dieser Fristen können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

praxis-trainings ist zur Nachbesserung nicht verpflichtet, solange der Auftragge­ber seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert oder verarbeitet wird.

 

Schriftform, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Soweit nach diesen Geschäftsbedingungen oder anderweitigen Vereinbarungen ein Schriftformerfordernis vereinbart wurde, sind sich der Auftraggeber und praxis-trainings einig, dass diesem Erfordernis auch durch die Verwendung von E-Mail entsprochen wird. Eine E-Mail gilt als zugegangen, sobald ihr Erhalt von dem Empfänger durch eine elektronische Empfangsbestätigung gegenüber dem Absender angezeigt wird.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von praxis-trainings. Die Beziehungen zwischen praxis-trainings und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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